Schreiben oder sprechen Sie uns gern an und wir senden Ihnen eine Honorarübersicht zu unseren verschiedenen Angeboten oder einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für Sie und Ihre Krankenkasse zu.
Erfreulicherweise wird die Ernährungstherapie nach § 20 und § 43 SGB V von den Krankenkassen unterstützt.
Dafür benötigen Sie eine ärztliche Zuweisung/Verordnung oder ein Rezept.
Nutzen Sie gern diese Vorlage dafür:
Fragen Sie damit bei Ihrer Krankenversicherung nach der entsprechenden Bezuschussung.
Erfahrungsgemäß werden mindestens 1 Erstgespräch und 4-6 Folgetermine anteilig übernommen. Die Regelungen sind allerdings von Kasse zu Kasse und im Einzelfall sehr verschieden.
Am Ende der vereinbarten Therapiezeit erhalten Sie eine Gesamtrechnung,. Diese reichen Sie dann für die Kostenerstattung ein.
Wenn Sie bis hierher gelesen haben, freut uns das.
Sicher möchten Sie bevor Sie uns kontaktieren eine ungefähre Vorstellung unserer Preise.
Also "Katze aus dem Sack", 1 Gesprächseinheit kostet 60 Euro.
Was die einzelnen Kurse kosten steht z.T. bei der jeweiligen Kursbeschreibung.
Unsere Kurse werden als Prävention nach § 20 SGB V bezuschusst.
Sie erhalten am Ende eine Teilnahmebestätigung (bei einer Anwesenheit von mindestens 80% der Termine) als Grundlage für die Rückerstattung von Ihrer Kasse.
Wenn Sie online bei Ihrer Krankenkasse die "Kurssuche" oder "Präventionskurssuche" eingeben, erfahren Sie Inhalte, Preise und den Zuschuss.